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Artikel 27 2

(2)   Ein SIPS-Betreiber legt klare Beschreibungen über die Ausgestaltung und die Geschäfte des Systems sowie die Rechte und Pflichten des SIPS-Betreibers und der Teilnehmer offen, sodass Teilnehmer die Risiken bewerten können, die sie durch die Teilnahme am SIPS eingehen würden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung