|
+Artikel 27 4 |
Artikel 27 4(4) Ein SIPS-Betreiber macht die Gebühren des SIPS für einzelne von ihm angebotene Dienstleistungen sowie seine Ermäßigungen öffentlich zugänglich. Der SIPS-Betreiber stellt klare Beschreibungen von kostenpflichtigen Dienstleistungen zu Vergleichszwecken zur Verfügung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|