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+Artikel 29 2 |
Artikel 29 2(2) Im Beschluss (EU) 2019/1349 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/25) (14) werden das Verfahren und die Bedingungen zur Ausübung der in diesem Artikel genannten Befugnisse durch eine zuständige Behörde festgelegt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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