+Artikel 29 2

Artikel 29 2

(2)   Im Beschluss (EU) 2019/1349 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/25) (14) werden das Verfahren und die Bedingungen zur Ausübung der in diesem Artikel genannten Befugnisse durch eine zuständige Behörde festgelegt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung