+Artikel 5 5

Artikel 5 5

(5)   Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Risikomanagementplans durch einen Wirtschaftsteilnehmer und der in Anhang III festgelegten Maßnahmen durch EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer ergreifen diese die Maßnahmen in folgender Rangfolge:

a)

Maßnahmen zur Vermeidung von Austritten;

b)

Maßnahmen zur Eindämmung von Austritten, um zu vermeiden, dass diese zu Freisetzungen führen;

c)

Maßnahmen zur Beseitigung nach einem Austritt oder einer Freisetzung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung