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Artikel 5 5(5) Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Risikomanagementplans durch einen Wirtschaftsteilnehmer und der in Anhang III festgelegten Maßnahmen durch EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer ergreifen diese die Maßnahmen in folgender Rangfolge:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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