+Artikel 6 5

Artikel 6 5

(5)   Die Zertifikate müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

a)

sie müssen nach dem Muster in Anhang IV und in elektronischer Form ausgestellt werden;

b)

sie müssen den Namen des Wirtschaftsteilnehmers, die im Zertifikat erfasste Anlage, das Datum jeder durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle und die Gültigkeitsdauer beinhalten;

c)

sie müssen die Konformität der im Zertifikat erfassten Anlage mit den in Anhang I festgelegten Anforderungen bescheinigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung