+Artikel 9 d)

Artikel 9 d)

Die Zertifizierungsstelle und ihr Personal arbeiten in nichtdiskriminierender Weise und führen ihre Tätigkeiten mit der größtmöglichen professionellen Integrität und der erforderlichen technischen Kompetenz durch und dürfen keinerlei Druck oder Anreizen, einschließlich finanzieller Art, ausgesetzt sein, die ihr Urteil oder die Ergebnisse ihrer Zertifizierungstätigkeiten beeinflussen könnten, vor allem in Bezug auf Personen oder Personengruppen, die ein Interesse am Ergebnis dieser Tätigkeiten haben. Die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstellen, ihrer obersten Leitungsebene und des für die Durchführung der Zertifizierung und Aufgaben zuständigen Personals ist zu gewährleisten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung