|
+Artikel 9 f) |
Artikel 9 f)Die Zertifizierungsstelle verfügt über ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal, das für die Durchführung der Konformitätsbewertungsaufgaben zuständig ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|