+Artikel 9 g)
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Artikel 9 g)
Unbeschadet der Befugnisse der zuständigen Behörden gemäß Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b unterliegt das Personal einer Zertifizierungsstelle der beruflichen Schweigepflicht in Bezug auf alle Informationen, die es bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsaufgaben erhält.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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