+Artikel 9 h)

Artikel 9 h)

Vergibt eine Zertifizierungsstelle bestimmte mit der Zertifizierung verbundene Aufgaben an Unterauftragnehmer oder überträgt sie diese einem Zweigunternehmen, so trägt sie die volle Verantwortung für die von den Unterauftragnehmern oder Zweigunternehmen ausgeführten Aufgaben und bewertet und überwacht die Qualifikation des Unterauftragnehmers oder des Zweigunternehmens und die von ihnen ausgeführten Arbeiten. Nur die Aufgaben, für die die Zertifizierungsstelle akkreditiert ist, dürfen von Unterauftragnehmern oder Zweigunternehmen ausgeführt werden. Die Zertifizierungsstellen stellen sicher, dass die Tätigkeiten ihrer Unterauftragnehmer oder Zweigunternehmen die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeiten nicht beeinträchtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung