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+Artikel 12 3 |
Artikel 12 3(3) Betreiber und Schiffskapitäne von Seeschiffen stellen sicher, dass Frachtbehälter, die Kunststoffgranulat enthalten, soweit möglich unter Deck oder innerhalb geschützter Bereiche auf freiliegenden Decks verstaut werden. In beiden Fällen müssen solche Behälter gesichert werden, um die Gefahren für die Meeresumwelt so gering wie möglich zu halten, ohne die Sicherheit des Seeschiffes und der Personen an Bord zu beeinträchtigen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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