+Artikel 6 6
|
Artikel 6 6
(6) Die EFSA verarbeitet Human-Biomonitoring-Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, ausschließlich für folgende Zwecke:
|
a)
|
Bewertung der Auswirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
|
|
b)
|
Überwachung zeitlicher und räumlicher Expositionstrends,
|
|
c)
|
Entwicklung von Indikatoren für Gesundheitsrisiken und -auswirkungen,
|
|
d)
|
im Zusammenhang mit Studien im Rahmen des in Artikel 24 genannten Mechanismus zur Datengenerierung und der in Artikel 25 genannten Human-Biomonitoring-Studie,
|
|
e)
|
Durchführung regulatorischer Risikobewertungen und des unterstützenden regulatorischen Risikomanagements,
|
|
f)
|
Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen und Priorisierung dieser Maßnahmen,
|
|
g)
|
Überwachung der Auswirkungen von Regulierungsmaßnahmen,
|
|
h)
|
Unterstützung der Politikgestaltung und der Entwicklung von Gesetzgebung, einschließlich der Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu diesem Zweck.
|
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|