+Artikel 6 8

Artikel 6 8

(8)   Die EU-OSHA verarbeitet Human-Biomonitoring-Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, ausschließlich für folgende Zwecke:

a)

Bewertung der Auswirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,

b)

Überwachung zeitlicher und räumlicher Expositionstrends,

c)

Überwachung der Auswirkungen von Regulierungsmaßnahmen,

d)

Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen und Priorisierung dieser Maßnahmen,

e)

Unterstützung regulatorischer Risikobewertungen und des regulatorischen Risikomanagements,

f)

Unterstützung der Politikgestaltung und der Entwicklung von Gesetzgebung, einschließlich der Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu diesem Zweck,

g)

Entwicklung von Indikatoren für Gesundheitsrisiken und -auswirkungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung