+Artikel 13 Informationen über Verpflichtungen gemäß dem Chemikalienrecht der Union
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Artikel 13 Informationen über Verpflichtungen gemäß dem Chemikalienrecht der Union

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 13 1

(1)   Die ECHA erstellt und verwaltet als Teil der gemeinsamen Datenplattform eine Datenbank mit Informationen über die Bestimmungen und rechtlichen Verpflichtungen, die gemäß den in Anhang I Teil 1 aufgeführten Rechtsakten der Union für Chemikalien gelten.

Artikel 13 2

(2)   Die ECHA aktualisiert die Informationen in der in Absatz 1 genannten Datenbank regelmäßig, mindestens jährlich, und im Einklang mit der Governance-Struktur gemäß Artikel 4 Absatz 3.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung