+Artikel 18 8

Artikel 18 8

(8)   Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt zur Beseitigung der Abweichung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung