|
+Artikel 7 2 |
Artikel 7 2(2) Unbeschadet des Artikels 1 Absatz 1 ist es untersagt, Detergenzien und Tenside in Verkehr zu bringen, deren endgültige Zusammensetzung, Inhaltsstoffe oder Kombinationen von Inhaltsstoffen zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Verordnung durch Tierversuche bestimmt worden sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|