+Artikel 7 2

Artikel 7 2

(2)   Unbeschadet des Artikels 1 Absatz 1 ist es untersagt, Detergenzien und Tenside in Verkehr zu bringen, deren endgültige Zusammensetzung, Inhaltsstoffe oder Kombinationen von Inhaltsstoffen zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Verordnung durch Tierversuche bestimmt worden sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung