|
+Artikel 8 1 |
Artikel 8 1(1) Die Hersteller gewährleisten, wenn sie Detergenzien oder Tenside in Verkehr bringen, dass diese Detergenzien oder Tenside gemäß dieser Verordnung entwickelt und hergestellt wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|