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Artikel 8 3

(3)   Die technischen Unterlagen und der digitale Produktpass werden vom Hersteller zehn Jahre lang nach dem Tag, an dem das Detergens oder Tensid in Verkehr gebracht wurde, aufbewahrt und erforderlichenfalls aktualisiert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung