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Artikel 8 3(3) Die technischen Unterlagen und der digitale Produktpass werden vom Hersteller zehn Jahre lang nach dem Tag, an dem das Detergens oder Tensid in Verkehr gebracht wurde, aufbewahrt und erforderlichenfalls aktualisiert. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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