(4) Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass stets Konformität bei Serienfertigung sichergestellt ist. Änderungen der Konzeption des Produkts oder seiner Merkmale sowie Änderungen der Prüfmethoden, auf die bei Erklärung der Konformität eines Produkts verwiesen wird, werden angemessen berücksichtigt.
Die Hersteller nehmen, falls dies angesichts der Wirkung eines Detergens oder Tensids oder der von diesen ausgehenden Risiken als zweckmäßig erscheint, Stichproben von einem solchen Detergens oder Tensid, nehmen Prüfungen vor und führen erforderlichenfalls ein Verzeichnis der Beschwerden, der nichtkonformen Detergenzien oder Tenside und der Rückrufe solcher Detergenzien oder Tenside und informieren die Händler fortlaufend über diese Überwachung.