+Artikel 8 7

Artikel 8 7

(7)   Außerhalb der Union niedergelassene Hersteller stellen dem Bevollmächtigten oder dem Importeur alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Konformität des Detergens oder Tensids mit dieser Verordnung zu belegen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung