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+Artikel 8 7 |
Artikel 8 7(7) Außerhalb der Union niedergelassene Hersteller stellen dem Bevollmächtigten oder dem Importeur alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Konformität des Detergens oder Tensids mit dieser Verordnung zu belegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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