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+Artikel 13 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten ---+Artikel 13 a) ---+Artikel 13 b) ---+Artikel 13 c) |
Artikel 13 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler geltenImporteure oder Händler gelten als Hersteller für die Zwecke dieser Verordnung und unterliegen den Pflichten eines Herstellers gemäß Artikel 8, wenn sie 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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