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Artikel 14 1(1) Wenn Importeure oder Händler ein Detergens oder Tensid verpacken oder umpacken und diese Importeure oder Händler nicht den Pflichten des Herstellers gemäß Artikel 13 unterliegen, müssen sie je nach Fall und zusätzlich zu ihren Pflichten gemäß Artikel 10 oder 11
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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