+Artikel 16 Vertraulichkeit des Datenblattes über Inhaltsstoffe
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Artikel 16 Vertraulichkeit des Datenblattes über Inhaltsstoffe
Benannte Stellen und medizinisches Personal behandeln die im Datenblatt über Inhaltsstoffe enthaltenen Angaben vertraulich. Sie dürfen diese Angaben nur verwenden,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 16 a)
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um Anfragen medizinischen Inhalts mit der Angabe von vorbeugenden und heilenden Maßnahmen, insbesondere in Notfällen, zu beantworten oder,
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Artikel 16 b)
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wenn sie von einem Mitgliedstaat, der Kommission oder der Europäischen Chemikalienagentur angefordert werden, um anhand einer statistischen Analyse den Bedarf an verbesserten Risikomanagementmaßnahmen zu ermitteln.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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