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(2)   Wirtschaftsakteure, die ein digitales Etikett bereitstellen, dürfen keine anderen Nutzungsinformationen als die für die Zwecke der Online-Bereitstellung der im digitalen Etikett enthaltenen Angaben zwingend Notwendigen nachverfolgen, analysieren oder verwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung