|
+Artikel 21 1 |
Artikel 21 1(1) Bevor ein Detergens oder ein für Endnutzer bestimmtes Tensid in Verkehr gebracht wird, erstellen die Hersteller einen digitalen Produktpass für dieses Produkt. Der digitale Produktpass erfüllt die in diesem Artikel und in Artikel 22 festgelegten Anforderungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|