+Artikel 21 6

Artikel 21 6

(6)   Wird durch andere Rechtsvorschriften der Union, die für Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside gelten, ein digitaler Produktpass vorgeschrieben, so wird ein einziger digitaler Produktpass für Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside erstellt, der die gemäß der vorliegenden Verordnung erforderlichen Daten sowie alle anderen Daten enthält, die nach anderen Rechtsvorschriften der Union für den digitalen Produktpass erforderlich sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung