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Artikel 21 9(9) Mit der Erstellung des digitalen Produktpasses übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Detergens oder des für Endnutzer bestimmten Tensids mit dieser Verordnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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