+Artikel 21 11

Artikel 21 11

(11)   Die Akteure, die Daten in einem digitalen Produktpass aktualisieren, sind verantwortlich für die Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten Daten, außer in Fällen, in denen sie im Namen des Herstellers handeln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung