(5) Zweck der in Absatz 4 genannten delegierten Rechtsakte ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Beim Erlass solcher delegierten Rechtsakte berücksichtigt die Kommission Folgendes:
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a)
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die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, einschließlich wissenschaftlicher Erkenntnisse, die auf das Bestehen eines Risikos hindeuten;
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b)
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Herstellungspraktiken:
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c)
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die Verfügbarkeit technisch und wirtschaftlich machbarer Alternativen;
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d)
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die Auswirkungen auf Abwasserbehandlungsanlagen; und
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e)
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die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen.
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