+Artikel 30 9

Artikel 30 9

(9)   Werden neue allergene Duftstoffe in Anhang II oder III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen, so erlässt die Kommission delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung, um diese allergenen Duftstoffe in Anhang V Teil D der vorliegenden Verordnung aufzunehmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung