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+Artikel 30 9 |
Artikel 30 9(9) Werden neue allergene Duftstoffe in Anhang II oder III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen, so erlässt die Kommission delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung, um diese allergenen Duftstoffe in Anhang V Teil D der vorliegenden Verordnung aufzunehmen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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