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+Artikel 30 12 |
Artikel 30 12(12) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang VII zu erlassen, um die Liste der Warencodes und Produktbeschreibungen von Detergenzien und Tensiden zu aktualisieren. Diese Änderungen erfolgen auf der Grundlage der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 enthaltenen Liste. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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