+Artikel 35 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Artikel 35 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Artikel 35

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 wird mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung