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+Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich ---+Artikel 1 2 ---+Artikel 1 a) ---+Artikel 1 b) ---+Artikel 1 c) ---+Artikel 1 d) ---+Artikel 1 e) |
Artikel 1 Gegenstand und AnwendungsbereichDiese Verordnung enthält Vorschriften für die Erfassung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten mit Ausgangs- oder Endpunkt im Gebiet der Union, bei denen aufgeschlüsselte Informationen über diese Emissionen auf vertraglicher oder freiwilliger Basis zu kommerziellen Zwecken berechnet und offengelegt werden oder bei denen diese Berechnung und Offenlegung nach geltendem Unionsrecht oder nationalem Recht vorgeschrieben ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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