+Artikel 3 5

Artikel 3 5

(5)   Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um das Europäische Komitee für Normung im Lichte der Ergebnisse der Bewertung gemäß Absatz 2 und der Vereinbarkeitskontrolle gemäß Absatz 3 zu beauftragen, die EN ISO-Norm zu überarbeiten. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 18 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung