+Artikel 1 3

Artikel 1 3

(3)   Diese Verordnung findet keine Anwendung auf interpersonelle Kommunikation, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet wurde oder wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung