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Artikel 1 3(3) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf interpersonelle Kommunikation, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet wurde oder wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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