|
+Artikel 3 (3) |
Artikel 3 (3)Dieses Kapitel berührt nicht:
a)
Das Unionsrecht und das nationale Recht oder völkerrechtliche Übereinkünfte, denen die Union oder die Mitgliedstaaten beigetreten sind, in Bezug auf den Schutz der in Absatz 1 genannten Datenkategorien und
b)
das Unionsrecht und das nationale Recht über den Zugang zu Dokumenten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|