+Artikel 6 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister
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Artikel 6 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister
In Bezug auf TLD-Namenregister gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 6 a)
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ein autoritativer Dienst zur Auflösung von Domänennamen ist vollständig nicht verfügbar;
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Artikel 6 b)
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mehr als eine Stunde lang beträgt die durchschnittliche Antwortzeit eines autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen auf DNS-Anfragen mehr als 10 Sekunden;
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Artikel 6 c)
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die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb der TLD gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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