+Artikel 6 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister
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Artikel 6 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister

In Bezug auf TLD-Namenregister gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 6 a)

ein autoritativer Dienst zur Auflösung von Domänennamen ist vollständig nicht verfügbar;

Artikel 6 b)

mehr als eine Stunde lang beträgt die durchschnittliche Antwortzeit eines autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen auf DNS-Anfragen mehr als 10 Sekunden;

Artikel 6 c)

die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb der TLD gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung