+Artikel 12 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Online-Suchmaschinen
---+Artikel 12 a)
---+Artikel 12 b)
---+Artikel 12 c)
---+Artikel 12 d)
|
Artikel 12 Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Online-Suchmaschinen
In Bezug auf Anbieter von Online-Suchmaschinen gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 12 a)
|
eine Online-Suchmaschine ist für mehr als 5 % der Nutzer der Online-Suchmaschine in der Union oder für mehr als 1 Mio. Nutzer der Online-Suchmaschine in der Union — je nachdem, welche Zahl niedriger ist — vollständig nicht verfügbar;
|
|
Artikel 12 b)
|
mehr als 5 % der Nutzer einer Online-Suchmaschine in der Union oder mehr als 1 Mio. Nutzer einer Online-Suchmaschine in der Union — je nachdem, welche Zahl niedriger ist — sind von einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Online-Suchmaschine betroffen;
|
|
Artikel 12 c)
|
die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Online-Suchmaschine gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist infolge einer mutmaßlich böswilligen Handlung beeinträchtigt;
|
|
Artikel 12 d)
|
die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Online-Suchmaschine gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt, und dies wirkt sich auf mehr als 5 % der Nutzer der Online-Suchmaschine in der Union oder auf mehr als 1 Mio. Nutzer der Online-Suchmaschine in der Union — je nachdem, welche Zahl niedriger ist — aus.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|