+1.1.2. Das Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wird von den …
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1.1.2. Das Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wird von den …
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1.1.2.
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Das Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wird von den Leitungsorganen mindestens jährlich sowie bei erheblichen Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen der Betriebsabläufe oder der Risiken überprüft und – soweit angemessen – aktualisiert. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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