+2.1.3. Bei der Ermittlung und Priorisierung geeigneter Risikomanagementoptionen und -maßnahmen …

2.1.3. Bei der Ermittlung und Priorisierung geeigneter Risikomanagementoptionen und -maßnahmen …

2.1.3.

Bei der Ermittlung und Priorisierung geeigneter Risikomanagementoptionen und -maßnahmen berücksichtigen die betreffenden Einrichtungen die Ergebnisse der Risikobewertung, die Ergebnisse des Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, die Umsetzungskosten im Verhältnis zum erwarteten Nutzen, die in Nummer 12.1 genannte Klassifizierung von Anlagen und Werten und die in Nummer 4.1.3 genannte Analyse der betrieblichen Auswirkungen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge