+2.2.2. Die betreffenden Einrichtungen führen ein wirksames System für die Berichterstattung über …

2.2.2. Die betreffenden Einrichtungen führen ein wirksames System für die Berichterstattung über …

2.2.2.

Die betreffenden Einrichtungen führen ein wirksames System für die Berichterstattung über die Einhaltung der Bestimmungen ein, das ihren Strukturen, Betriebsumfeldern und Bedrohungslandschaften angemessen ist. Das System für die Berichterstattung über die Einhaltung muss den Leitungsorganen einen fundierten Überblick über den aktuellen Stand des Risikomanagements der betreffenden Einrichtungen geben können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge