+2.3.2. Die betreffenden Einrichtungen entwickeln Verfahren zur Durchführung unabhängiger …
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2.3.2. Die betreffenden Einrichtungen entwickeln Verfahren zur Durchführung unabhängiger …
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2.3.2.
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Die betreffenden Einrichtungen entwickeln Verfahren zur Durchführung unabhängiger Überprüfungen durch Personen mit angemessener Prüfungskompetenz und pflegen diese Verfahren. Wird die unabhängige Überprüfung von Mitgliedern des Personals der betreffenden Einrichtung durchgeführt, so dürfen die Personen, die die Überprüfungen durchführen, nicht dem Personal des zu überprüfenden Bereichs unterstellt sein. Lässt die Größe der betreffenden Einrichtungen eine solche Trennung der Befugnisse nicht zu, so ergreifen die betreffenden Einrichtungen alternative Maßnahmen, um die Unparteilichkeit der Überprüfungen zu gewährleisten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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