+3.1. Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
---+3.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2022/2555 arbeiten …
---+3.1.2. Das in Nummer 3.1.1 genannte Konzept muss mit dem Notfallplan für die Aufrechterhaltung und …
---+3.1.3. Die in dem Konzept festgelegten Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren werden in …
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3.1. Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
3.1. Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
1. Übersicht
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Regulierung |
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3.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2022/2555 arbeiten …
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3.1.1.
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Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2022/2555 arbeiten die betreffenden Einrichtungen ein Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen aus, in dem Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren für die zeitnahe Erkennung, Analyse, Eindämmung oder Reaktion, die Wiederherstellung sowie Dokumentation und Meldung in Bezug auf Sicherheitsvorfälle festgelegt werden, und setzen dieses um.
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3.1.2. Das in Nummer 3.1.1 genannte Konzept muss mit dem Notfallplan für die Aufrechterhaltung und …
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3.1.2.
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Das in Nummer 3.1.1 genannte Konzept muss mit dem Notfallplan für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs gemäß Nummer 4.1 im Einklang stehen. Das Konzept umfasst
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a)
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ein Kategorisierungssystem für Sicherheitsvorfälle, das mit der Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen gemäß Nummer 3.4.1 im Einklang steht;
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b)
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wirksame Kommunikationspläne, auch für die Eskalation und Meldung;
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c)
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eine Zuweisung der Rollen bei der Erkennung von Sicherheitsvorfällen und der angemessenen Reaktion darauf an kompetente Mitarbeitende;
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d)
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Dokumente, die im Laufe der Erkennung von Sicherheitsvorfällen und der Reaktion darauf zu verwenden sind, wie Anleitungen für die Reaktion bei Sicherheitsvorfällen, Eskalationsschemata, Kontaktlisten und Vorlagen.
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3.1.3. Die in dem Konzept festgelegten Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren werden in …
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3.1.3.
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Die in dem Konzept festgelegten Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren werden in geplanten Zeitabständen sowie bei erheblichen Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen der Betriebsabläufe oder der Risiken getestet, überprüft und – soweit angemessen – aktualisiert.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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