+3.2.3. Auf der Grundlage der in Nummer 3.2.1 genannten Verfahren führen, dokumentieren und …

3.2.3. Auf der Grundlage der in Nummer 3.2.1 genannten Verfahren führen, dokumentieren und …

3.2.3.

Auf der Grundlage der in Nummer 3.2.1 genannten Verfahren führen, dokumentieren und überprüfen die betreffenden Einrichtungen Protokolle. Die betreffenden Einrichtungen erstellen auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung eine Liste der Anlagen und Werte, die Gegenstand der Protokollierung sind. Soweit angemessen, müssen die Protokolle Folgendes enthalten:

a)

relevanten ausgehenden und eingehenden Netzverkehr;

b)

Einrichtung, Änderung oder Löschung von Nutzern der Netz- und Informationssysteme der betreffenden Einrichtungen und Erweiterung der Berechtigungen;

c)

Zugriffe auf Systeme und Anwendungen;

d)

authentifizierungsbezogene Ereignisse;

e)

alle privilegierten Zugriffe auf Systeme und Anwendungen sowie Aktivitäten der Verwaltungskonten;

f)

Zugriffe auf kritische Konfigurations- und Backup-Sicherungsdateien oder Änderungen dieser Dateien;

g)

Ereignisprotokolle und Protokolle von Sicherheitstools wie Antivirenprogrammen, Angriffserkennungssystemen oder Firewalls;

h)

Nutzung der Systemressourcen sowie deren Leistung;

i)

physischen Zugang zu Betriebsstätten;

j)

Zugang zu ihren Netzwerkausrüstungen und -geräten und deren Nutzung;

k)

Aktivierung, Beendigung und Pausieren der verschiedenen Protokolle;

l)

Ereignisse im Umfeld.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge