+3.3.2. Die betreffenden Einrichtungen unterrichten – soweit angemessen – ihre Anbieter und Kunden …
|
3.3.2. Die betreffenden Einrichtungen unterrichten – soweit angemessen – ihre Anbieter und Kunden …
|
3.3.2.
|
Die betreffenden Einrichtungen unterrichten – soweit angemessen – ihre Anbieter und Kunden über den Mechanismus für die Meldung von Ereignissen und schulen ihre Mitarbeitenden regelmäßig in Bezug auf dessen Nutzung.
|
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
|