+3.4. Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen
---+3.4.1. Die betreffenden Einrichtungen bewerten verdächtige Ereignisse, um festzustellen, ob es sich …
---+3.4.2. Für die Zwecke von Nummer 3.4.1 gehen die betreffenden Einrichtungen wie folgt vor: a) Sie …
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3.4. Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen
3.4. Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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3.4.1. Die betreffenden Einrichtungen bewerten verdächtige Ereignisse, um festzustellen, ob es sich …
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3.4.1.
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Die betreffenden Einrichtungen bewerten verdächtige Ereignisse, um festzustellen, ob es sich um Sicherheitsvorfälle handelt, und – falls dies der Fall ist – um deren Art und Schwere zu bestimmen.
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3.4.2. Für die Zwecke von Nummer 3.4.1 gehen die betreffenden Einrichtungen wie folgt vor: a) Sie …
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3.4.2.
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Für die Zwecke von Nummer 3.4.1 gehen die betreffenden Einrichtungen wie folgt vor:
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a)
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Sie führen die Bewertung auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien und einer Triage durch, um die Priorisierung der Eindämmung und Beseitigung von Sicherheitsvorfällen zu bestimmen,
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b)
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sie bewerten vierteljährlich, ob wiederholte Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 4 dieser Verordnung vorliegen,
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c)
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sie überprüfen die betreffenden Protokolle für die Zwecke der Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen,
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d)
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sie führen ein Verfahren für die Korrelation und Analyse von Protokollen ein, und
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e)
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sie bewerten und klassifizieren Ereignisse neu, falls neue Informationen verfügbar werden, oder nach der Auswertung zuvor verfügbarer Informationen.
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,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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