+3.6.1. Nach Sicherheitsvorfällen führen die betreffenden Einrichtungen im Anschluss an die …

3.6.1. Nach Sicherheitsvorfällen führen die betreffenden Einrichtungen im Anschluss an die …

3.6.1.

Nach Sicherheitsvorfällen führen die betreffenden Einrichtungen im Anschluss an die Wiederherstellung – soweit angemessen – nachträgliche Überprüfungen durch. Bei der Überprüfung nach einem Sicherheitsvorfall wird, soweit möglich, die Ursache des Vorfalls ermittelt und es werden die daraus gezogenen Lehren dokumentiert, um das Auftreten und die Folgen künftiger Vorfälle zu verringern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge