+4.1.2. Die Abläufe der betreffenden Einrichtungen werden gemäß dem Notfallplan für die …

4.1.2. Die Abläufe der betreffenden Einrichtungen werden gemäß dem Notfallplan für die …

4.1.2.

Die Abläufe der betreffenden Einrichtungen werden gemäß dem Notfallplan für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs wiederhergestellt. Der Plan beruht auf den Ergebnissen der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung ein und umfasst – soweit angemessen – Folgendes:

a)

Zweck, Umfang und Zielgruppe;

b)

Rollen und Verantwortlichkeiten;

c)

wichtige Kontaktangaben und (interne und externe) Kommunikationskanäle;

d)

Bedingungen für die Aktivierung und die Deaktivierung des Plans;

e)

Reihenfolge der Wiederherstellung der Betriebsabläufe;

f)

Wiederherstellungspläne für bestimmte Betriebsabläufe, einschließlich der Wiederherstellungsziele;

g)

erforderliche Ressourcen, einschließlich Sicherungen und Redundanzen;

h)

Wiederherstellung und Wiederaufnahme der Tätigkeiten nach vorübergehenden Maßnahmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge