+4.2.2. Auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung und des …
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4.2.2. Auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung und des …
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4.2.2.
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Auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung und des Betriebskontinuitätsplans legen die betreffenden Einrichtungen Sicherungspläne fest, die Folgendes umfassen:
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a)
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Wiederherstellungszeiten;
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b)
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Gewährleistung, dass Sicherungskopien vollständig und genau sind, einschließlich Konfigurationsdaten und Daten, die in der Umgebung von Cloud-Computing-Diensten gespeichert sind;
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c)
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Speicherung von Sicherungskopien (online oder offline) an einem oder mehreren sicheren Orten, die sich nicht im selben Netz wie das System sowie in ausreichend großer Entfernung befinden, um Schäden durch einen Notfall am Hauptstandort zu vermeiden;
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d)
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geeignete physische und logische Zugangskontrollen zu Sicherungskopien entsprechend der Klassifizierungsstufe der Anlagen und Werte;
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e)
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Wiederherstellung von Daten aus Sicherungskopien;
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f)
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Aufbewahrungsfristen entsprechend geschäftlichen und regulatorischen Anforderungen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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