+4.2.5. Die betreffenden Einrichtungen stellen – soweit angemessen – sicher, dass sich die …

4.2.5. Die betreffenden Einrichtungen stellen – soweit angemessen – sicher, dass sich die …

4.2.5.

Die betreffenden Einrichtungen stellen – soweit angemessen – sicher, dass sich die Überwachung und Anpassung der Ressourcen, einschließlich Betriebsstätten, Systeme und Personal, ordnungsgemäß auf die Anforderungen an die Sicherung und Redundanz stützen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge