+6.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …

6.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …

6.1.1.

Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die betreffenden Einrichtungen auf der Grundlage der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung Verfahren für das Management der Risiken fest, die sich aus dem Erwerb von IKT-Diensten oder -Produkten für Komponenten ergeben, die für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme der betreffenden Einrichtungen unverzichtbar sind, und setzen sie um.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge