+6.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …
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6.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …
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6.1.1.
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Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die betreffenden Einrichtungen auf der Grundlage der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung Verfahren für das Management der Risiken fest, die sich aus dem Erwerb von IKT-Diensten oder -Produkten für Komponenten ergeben, die für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme der betreffenden Einrichtungen unverzichtbar sind, und setzen sie um.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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